Rechtsprechung
   BFH, 27.09.1963 - VI 304/62 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1814
BFH, 27.09.1963 - VI 304/62 U (https://dejure.org/1963,1814)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1963 - VI 304/62 U (https://dejure.org/1963,1814)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1963 - VI 304/62 U (https://dejure.org/1963,1814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Unternehmen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Errichtung von Gartenanlagen befaßt, als Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 594
  • BStBl III 1963, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.03.1957 - IV 390/55 U

    Gewerbesteuerpflicht einer freiberuflich und gewerblich ausgeübten Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 27.09.1963 - VI 304/62 U
    Die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 390/55 U vom 28. März 1957 (BStBl 1957 III S. 182, Slg. Bd. 64 S. 490) unter Umständen mögliche Aufteilung in zwei Betriebe hat das Finanzgericht zu Recht nicht vorgenommen.
  • BFH, 16.03.1962 - IV 318/59 U

    Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eines Gartenarchitekten, der für einen

    Auszug aus BFH, 27.09.1963 - VI 304/62 U
    Der Bundesfinanzhof hat in dem Urteil IV 318/59 U vom 16. März 1962 (BStBl 1962 III S. 302, Slg. Bd. 75 S. 89) entschieden, daß die Errichtung von Gärten auf eigene Rechnung mit eigenen Arbeitskräften als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist.
  • BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71

    Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung -

    Dies ist nach den Rechtsgrundsätzen, die der BFH zur Frage entwickelte, unter welchen Voraussetzungen ein Gärtnereibetrieb als Gewerbebetrieb oder als landwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 6. Oktober 1966 I R 24/66, BFHE 87, 13, BStBl III 1966, 678; vom 27. September 1963 VI 304/62 U, BFHE 77, 594, BStBl III 1963, 537), eine zutreffende Würdigung des Sachverhalts, von der der Senat ausgeht.
  • BFH, 26.02.1976 - VIII R 15/73

    Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb bei

    Die Einkünfte sind in diesen Fällen vielmehr steuerrechtlich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zuzuordnen (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 1963 VI 304/62 U, BFHE 77, 594, BStBl III 1963, 537, zur Tätigkeit eines Gartenbauunternehmers; IV R 156--157/67 zur steuerrechtlichen Selbständigkeit einer Landwirtschaft, wenn die Produktion weitgehend in einem Gewerbebetrieb desselben Steuerpflichtigen verarbeitet wird, ebenso die neuere Rechtsprechung zur Einordnung einer einheitlichen, gemischten freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit, z. B. Urteile IV R 196/72 und VIII R 229/71 mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 06.10.1966 - I R 24/66

    Strukturänderung eines Gärtnereibetriebes bei Übernahme gewisser Tätigkeiten zur

    Da hierbei der Wert der vom Unternehmer gezogenen Eigenerzeugnisse (Pflanzen, Stauden usw.) regelmäßig geringer sei als der Wert der von ihm erbrachten Arbeitsleistung einschließlich zugekaufter Materialien (wie Steine, Platten, Humus usw.) und er mit seinen Vertragspartnern Werkverträge schließe, betrachte der BFH einen solchen Betrieb als Gewerbebetrieb (BFH-Urteil IV 304/62 U vom 27. September 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 77 S. 594 -- BFH 77, 594 --, BStBl III 1963, 537).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht